Strafverteidigung bei Strafverfahren gegen Kinder und Jugendliche nach Jugendstrafrecht durch die Jugendanwaltschaft im Kanton Aargau.
Geraten Kinder und Jugendliche mit Polizei und Gesetz in Konflikt, richtet sich ein Strafverfahren nach besonderen Regeln. Strafverfahren gegen Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr werden im Kanton Aargau durch die Jugendanwaltschaft untersucht und nach Jugendstrafrecht beurteilt. Dem Jugendanwalt (nicht zu verwechseln mit dem Rechtsanwalt im Jugendstrafrecht) steht auch bei Verfahren gegen Kinder und Jugendliche ein Katalog verschiedenster Zwangsmassnahmen, von der Hausdurchsuchung bis hin zur Verhaftung und Untersuchungshaft zur Verfügung. Die Jugendanwaltschaft verfügt sodann am Ende des Strafverfahrens die Verfahrenseinstellung oder erlässt einen Strafbefehl. Grössere Verfehlungen werden mittels Anklage dem Jugendgericht unterbreitet. Im Jugendstrafrecht reicht der Strafrahmen von Verweis über Busse und persönliche Leistung bis hin zu maximal 4 Jahren Freiheitsentzug. Zudem kann die Jugendanwaltschaft einschneidende Schutzmassnahmen aussprechen.
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